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För­de­run­gen für Elek­tro­mo­bi­li­tät

Eigentlich wäre die Steuer­befreiung für neue Elektro­autos Anfang 2026 aus­gelaufen. Nun ist sie um fünf Jahre ver­längert worden. Damit profi­tieren auch ab 2026 neu zu­gelassene Elektro­fahr­zeuge von einer bis zu zehn­jährigen Steuer­be­freiung. Die Bundes­regierung will so den Auto­mobil­stand­ort Deutsch­land stärken. Wer die An­schaffung eines Elektro­autos plant, kann von ver­schiedenen För­derungen profi­tieren und diese auch kombinieren.

Mehrere Parkplätze in einer Tiefgarage mit Ladestationen und grüner Markierung für Elektroautos.

Der E-Auto-Booster - das Förder­programm mit sozialer Staffelung

Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 beschlossen, ein neues Pro­gramm zur Förderung von Elektro­autos zu ent­wickeln, um mehr Privat­personen den Um­stieg auf klima­neutrale Mobi­lität zu ermög­lichen. Heraus­gekommen ist ein Förder­pro­gramm mit sozialer Staffe­lung, das gezielt Haus­halte mit kleinem und mitt­lerem Ein­kommen unter­stützen soll.

Die Basis­förderung beträgt 3.000 Euro für rein batterie­elek­trische Fahr­zeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride. Für bis zu zwei Kin­der kann die Basis­för­derung um je 500 Euro er­höht werden, also maxi­mal um 1.000 Euro. Eine Zusatz­prämie er­halten Haus­halte, die we­niger als 80.000 Euro im Jahr zur Ver­fügung haben: plus 1.000 Euro gibt es bei unter 60.000 Euro zu ver­steuern­dem Haus­halts­ein­kommen/Jahr plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu ver­steuern­dem Haus­halts­ein­kommen/Jahr.

Darüber hinaus gilt eine Ober­grenze für das jähr­liche Haus­halts­ein­kommen. Es können nur Haus­halte die För­derung er­halten, deren Haus­halts­ein­kom­men unter 80.000 Euro im Jahr liegt. Die Ein­kommens­grenze ver­schiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kin­dern damit bei maxi­mal 90.000 Euro zu ver­steuern­dem Haus­halts­jahres­ein­kommen.

Eine Antragsstellung ist vor­aus­sicht­lich im Laufe des Monats Mai 2026 mög­lich. Förder­fähig sind Fahr­zeuge, die nach dem 1. Januar 2026 neu zu­ge­las­sen wer­den. Die För­derung kann rück­wir­kend be­an­tragt wer­den. Ent­scheidend ist dabei das Datum der Neu­zulassung.

Eine Frau steht vor einem Haus neben einem ladenden Elektroauto, zwei Kinder spielen mit einem Ball auf dem Rasen.
Soziale Staffelung des E-Auto-Boosters
Haus­halt ohne Kinder unter 18 JahrenHaushalt mit einem Kind
unter 18 Jahren
Haushalt mit zwei u. mehr Kindern unter 18 Jahren
Zu versteuerndes Haus­halts­jahreseinkommenvollelektrische FahrzeugePlug-In-Hybridevollelektrische FahrzeugePlug-In-Hybridevollelektrische FahrzeugePlug-In-Hybride
85.001 € bis 90.000 €nicht förderfähignicht förderfähignicht förderfähignicht förderfähig4.000 €2.500 €
80.001 € bis 85.000 €nicht förderfähignicht förderfähig3.500 €2.000 €4.000 €2.500 €
60.001 € bis 80.000 €3.000 €1.500 €3.500 €2.000 €4.000 €2.500 €
45.001 € bis 60.000 €4.000 €2.500 €4.500 €3.000 €5.000 €3.500 €
bis 45.000 €5.000 €3.500 €5.500 €4.000 €6.000 €4.500 €

Quelle: BMUKN


Weitere Fördermöglichkeiten

Ersparnis bei der KFZ-Steuer

Eigentlich wäre die Steuer­befreiung für neue Elektro­autos Anfang 2026 aus­gelaufen. Nun gilt: Wer sein Elektro­auto bis zum 31.12.2030 neu zulässt, muss keine Kfz-Steuer zahlen. Die Steuer­befrei­ung gilt nur nur für reine E-Autos und ist bis Ende 2035 befristet. Für Plug-in-Hybride gilt diese Steuer­befreiung nicht.

Förderung von E-Dienstwagen

Arbeitnehmer u­nd Arbeitnehmerinnen, die ihren Dienst­wagen auch privat nutzen, ver­steuern diesen Vorteil bis­lang pau­schal mit einen Prozent von dessen Brutto-Listen­preis als Steuer auf den daraus resul­tierenden geld­werten Vor­teil. Für reine Elektro­autos gilt ein noch­mals ver­günstigter Steuer­satz von 0,25 %. Der ver­günstigte Steuer­satz gilt für alle E-Autos, die nach dem Brutto­listen­preis höchstens 100.000 € kosten.

Regionale Förderungen

Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern Elektro­mobilität mit eigenen Pro­dukten. Ein Bei­spiel hierfür ist das Förder­programm „Wirtschafts­nahe Elektro­mobilität (WELMO)" des Landes Berlin. In Baden-Württem­berg gibt es Unter­stüt­zung für den Erwerb von E-Taxis und E-LKW. In München sind Fahr­zeuge, Lade­infrastruktur und Beratungs­leistungen förder­fähig. Im Pro­gramm "progres.nrw" werden in NRW Umsetzungs­konzepte für Elektro­mobilität, Lade­infra­struktur, Netz­anschlüsse, Elektro­fahrzeuge oder Lasten­fahrräder geför­dert.

Ein Schwerpunkt des Pro­gramms „progres.nrw – Emissions­arme Mobi­lität“ ist in diesem Jahr der Auf­bau von Lade­infra­struktur an Mehr­familien­häusern. Ab sofort können wieder Förder­anträge für Lade­punkte gestellt werden. Das Land Nordrhein-West­falen stellt dafür mehr als 23 Millionen Euro zur Ver­fügung, damit die Antriebs­wende Fahrt auf­nimmt.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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